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   BFH, 15.09.1971 - I R 202/67   

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https://dejure.org/1971,548
BFH, 15.09.1971 - I R 202/67 (https://dejure.org/1971,548)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1971 - I R 202/67 (https://dejure.org/1971,548)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1971 - I R 202/67 (https://dejure.org/1971,548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließlichkeitsvertrag - Steuerrechtliche Anerkennung - Künstler - Kapitalgesellschaft - Nichtselbständige Arbeit - Filmschauspieler - Verwertung - Staatsangehörige der vertragschließenden Staaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 557
  • DB 1972, 466
  • BStBl II 1972, 281
  • BStBl II 1972, 83
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.1966 - I 216/64

    Begriff der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 15.09.1971 - I R 202/67
    Denn der Ausschließlichkeitsvertrag zwischen dem Steuerpflichtigen und der J. sei trotz des Urteils des BFH I 216/64 vom 29. November 1966 (BFH 88, 370, BStBl III 1967, 392) nicht anzuerkennen.

    Der Senat hat im Urteil I 216/64 (a. a. O.) entschieden, daß ein Filmschauspieler, der unter Vereinbarung von festem Gehalt und Ruhegeld seine Dienste ausschließlich einer Gesellschaft zur Verfügung stelle, die befugt sei, ihr Recht auf die Dienstleistung einem anderen Filmhersteller zu übertragen und von dieser Befugnis gegen ein von dem Übernehmer zu leistendes Entgelt Gebrauch mache, Arbeitnehmer der Gesellschaft bleibe.

    Das FG hat über die Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der J. nicht die tatsächlichen Feststellungen getroffen, die notwendig sind, damit abschließend beurteilt werden kann, ob der Streitfall dem Sachverhalt des BFH-Urteils I 216/64 (a. a. O.) oder dem Sachverhalt des BFH-Urteils VI R 303/66 (a. a. O.) ähnlich ist, insbesondere, ob für die J. ein eigenes Unternehmerrisiko bestand.

  • BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66

    Filmschauspieler - Filmherstellern - Überlassung der Dienstleistungen -

    Auszug aus BFH, 15.09.1971 - I R 202/67
    Gegen eine Eingliederung spreche insbesondere, wenn die Gesellschaft durch das Vertragsverhältnis kein Unternehmerrisiko eingehe, weil sie an den Filmschauspieler in keinem Fall höhere Beträge zu leisten habe, als sie für seine Tätigkeit von den Filmherstellern eingenommen habe (BFH-Urteil VI R 303/66 vom 10. April 1970, BFH 99, 462, BStBl II 1970, 716).

    Das FG hat über die Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der J. nicht die tatsächlichen Feststellungen getroffen, die notwendig sind, damit abschließend beurteilt werden kann, ob der Streitfall dem Sachverhalt des BFH-Urteils I 216/64 (a. a. O.) oder dem Sachverhalt des BFH-Urteils VI R 303/66 (a. a. O.) ähnlich ist, insbesondere, ob für die J. ein eigenes Unternehmerrisiko bestand.

    Kann dagegen der Steuerpflichtige nach den Grundsätzen des BFH-Urteils VI R 303/66 (a. a. O.) nicht als Arbeitnehmer der J. angesehen werden, so stammen seine Bezüge unmittelbar von der C. Als Ausgangsbetrag für die Einkommensteuer sind dann 536 491 DM anzusetzen.

  • RFH, 19.04.1939 - IV 233/38
    Auszug aus BFH, 15.09.1971 - I R 202/67
    Denn dieses Abkommen gilt nur für die Staatsangehörigen der beiden vertragschließenden Staaten (Urteil des RFH IV 233/38 vom 19. April 1939, RFH 46, 323).

    Die Bestimmung kann aber auch die Bedeutung haben, die ihr der RFH in dem Urteil IV 233/38 (a. a. O.) beigelegt hat, nämlich, daß nur für den Fall des Art. 13 Abs. 3c DBA-Italien und nur von Fall zu Fall durch ein Handeln der Verwaltung die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nichtstaatsangehörigen geregelt werden soll.

  • BFH, 02.05.1969 - I R 176/66

    Nichtselbständige Arbeit - Ausübung außerhalb der USA - Verwertung innerhalb der

    Auszug aus BFH, 15.09.1971 - I R 202/67
    Dieser Grundsatz gilt jedenfalls nach den meisten DBA für die Zuteilung des Besteuerungsrechts; der Senat hat ihn deshalb auch auf die Auslegung einer anderen Bestimmung des DBA-USA 1954 vom 22. Juli 1954 (BStBl I 1955, 70) angewandt (BFH-Urteil I R 176/66 vom 2. Mai 1969, BFH 96, 163, BStBl II 1969, 579).
  • BFH, 27.11.1962 - I 116/61 U

    Zur Frage, inwieweit Filmschauspieler als Arbeitnehmer anzusehen sind und ihre

    Auszug aus BFH, 15.09.1971 - I R 202/67
    Der Senat kann nicht abschließend prüfen, ob die Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit (BFH-Urteil I 116/61 U vom 27. November 1962, BFH 76, 266, BStBl III 1963, 95), die für eine Besteuerung in Betracht kommen, 536 491 DM oder 454 465 DM betragen.
  • BFH, 14.03.1989 - I R 20/87

    Unbeschränkte Steuerpflicht - DBA-Niederlande - DBA-Italien - Niederländischer

    Aufgrund des Art. 24 Abs. 1 DBA-Niederlande sind die Vorschriften des DBA-Italien auch auf niederländische Staatsangehörige anzuwenden, die in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind (Abweichung von BFH-Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67, BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281).

    Das FG ist jedoch in Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. April 1939 IV 233/38, RStBl 1939, 878; BFH-Urteile vom 15. September 1971 I R 202/67, BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281; vom 13. Oktober 1976 I R 261/70, BFHE 120, 225, BStBl II 1977, 76) grundsätzlich zutreffend davon ausgegangen, daß nach den Gesetzesmaterialien (vgl. Dorn, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1926 Sp. 97/98, 100) das DBA-Italien nur zugunsten der Staatsangehörigen beider Vertragsstaaten wirkt.

    Zwar hat der erkennende Senat in BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281, zu Art. XI Abs. 1 des Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, ratifiziert durch das Gesetz vom 7. Mai 1956 (BGBl II 1956, 487) und in Kraft getreten seit dem 14. Juli 1956 (BGBl II 1956, 763), die Auffassung vertreten, das Diskriminierungsverbot verbiete es lediglich, dem Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates höhere Steuern als den eigenen Staatsangehörigen aufzuerlegen; es gebiete jedoch nicht, den Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates alle Vorteile zukommen zu lassen, die der besteuernde Staat durch ein DBA mit einem Drittstaat seinen Staatsangehörigen einräume.

  • BFH, 12.11.1986 - I R 69/83

    Auslegung des Verwertungsbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2 LStR

    Das Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67 (BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281) betraf die Mitwirkung eines Filmschauspielers an einem Film, der teils im Inland, teils im Ausland gedreht wurde.
  • BFH, 12.11.1986 - I R 38/83

    Auslegung des Verwertungstatbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2

    Das Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67 (BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281) betraf die Mitwirkung eines Filmschauspielers an einem Film, der teils im Inland, teils im Ausland gedreht wurde.
  • BFH, 13.10.1976 - I R 261/70

    Erfinder - Lizenzvergabe zur Auswertung der Rechte - Freiberufliche Tätigkeit -

    Im Streitfall ist das Besteuerungsrecht für die Einkünfte des Klägers aus seiner Erfindertätigkeit aufgrund der Bestimmungen des DBA-Italien dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik entzogen worden, vorausgesetzt, daß der Kläger - was bisher noch nicht festgestellt ist - Staatsangehöriger eines der beiden vertragschließenden Staaten ist (BFH-Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67, BFHE 103, 557 [562], BStBl II 1972, 281).

    Denn eine selbständige Arbeit wird im Inland dann verwertet, wenn zwar eine persönliche Arbeit im Inland nicht mehr vorliegt, der Erfolg einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit aber im Inland eintritt (vgl. BFH-Urteil I R 202/67).

  • BFH, 22.10.1986 - I R 261/82

    DBA-Frankreich - Verzicht auf Besteuerungsrecht - Inländischer

    Unabhängig vom Ort ihres Auftritts fand die Verwertung der Tätigkeit der M am Sitz der Klägerin statt (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67, BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281).
  • BFH, 12.11.1986 - I R 320/83

    Auslegung des Verwertungstatbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2

    Das Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67 (BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281) betraf die Mitwirkung eines Filmschauspielers an einem Film, der teils im Inland, teils im Ausland gedreht wurde.
  • BFH, 12.11.1986 - I R 192/85

    Auslegung des Verwertungsbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2 LStR

    Das Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67 (BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281) betraf die Mitwirkung eines Filmschauspielers an einem Film, der teils im Inland, teils im Ausland gedreht wurde.
  • BFH, 22.10.1986 - I R 128/83

    Beschränkte Steuerpflicht - Bestehen der Steuerpflicht - DBA-USA -

    Unabhängig von dem Ort des Auftritts findet die Verwertung der Tätigkeit eines Filmschauspielers am Sitz des Filmherstellers statt (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67, BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281).
  • BFH, 12.11.1986 - I R 144/80

    Qualifikation der Einkünfte nach Art eines Stipendiums von einer

    Das Urteil vom 15. September 1971 I R 202/67 (BFHE 103, 557, BStBl II 1972, 281) betraf die Mitwirkung eines Filmschauspielers an einem Film, der teils im Inland, teils im Ausland gedreht wurde.
  • BFH, 26.07.1972 - I R 210/70

    Steuerabzug - Vergütungsgläubiger - Steuerschuldner - Freistellungsbescheinigung

    Der Senat hat erst vor kurzem eingehend begründet, daß das DBA-Italien nur für die Staatsangehörigen der vertragschließenden Staaten gilt (BFH-Urteil I R 202/67 vom 15. September 1971, BFH 103, 557, 562 f., BStBl II 1972, 281).
  • BFH, 12.11.1986 - I R 24/84

    Pflicht des Finanzamtes zur Erteilung eines Freistellungsbescheides -

  • FG Köln, 16.12.1986 - II K 233/85
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